Allgemeine Informationen
Nach Bestelleingang wird Ihnen die Rechnung per E-Mail zugesandt.
Das Holz darf erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung abgefahren werden.
Die Rechnung und die Holzliste sind beim Abholen der gekauften Holzmengen immer mit zu führen.
Die abgebildeten Polterfotos können durch Witterungseinflüsse und starkem Begleitwuchs (Brombeere, Adlerfarn) in der Vegetationsperiode (April - Oktober) mit den Gegebenheiten vor Ort abweichen. In den meisten Fällen handelt es sich um visuelle Veränderungen, wie etwa Verfärbungen, die die Qualität des Brennholzes nicht beeinträchtigen. Wir empfehlen, die Polter vor dem Kauf persönlich vor Ort zu begutachten.
Beim Einschneiden des Holzes vor Ort sind die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und ausschließlich Sonderkraftstoffe und Bioöle zu verwenden. Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist erforderlich.
Die Waldwege sind i. d. R. PKW und LKW befahrbar.
Das Betreten/Befahren unserer Lagerorte erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Rauchen sowie jegliche Feuererzeugung ist nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass in NRW in der Zeit von März bis Oktober ein gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt, um Waldbrände zu verhindern. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Müllentsorgung auf unseren Lagerflächen verboten ist.
Gemäß § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der vollständigen Bezahlung der verkauften Sache vom Verkäufer auf den Käufer über. Der Gefahrübergang erfolgt aber nach § 446 Satz 3 BGB auch dann, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Wir weisen darauf hin, dass bestellte Holzmengen innerhalb von 3 Monaten nach Kaufabschluss abtransportiert werden müssen.
! Wichtige Mitteilung zur Holzabfuhr in Haldern !
Aufgrund der Bestattungen im Trostwald von Haldern darf das Holz nur an Werktagen ab 16 Uhr und samstags ab 13 Uhr abgefahren oder gesägt werden.