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Direkt aus dem Wald
Selbstabholung
Nachhaltig & Regional
Lieferung auf Anfrage
Beratung +49 2872 8002-71

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

1. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Aktuell bieten wir ausschließlich den Kauf auf Rechnung an. Sie erhalten die Rechnung per E-Mail nach Eingang Ihrer Bestellung. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Beim Kauf von Brennholz fällt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % an. Für unsere Massivholz-Unikate gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %.


2. Wann kann ich das Holz abfahren/abholen? 

Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung dürfen Sie das Holz abfahren. Sie bekommen keine separate Nachricht über den Zahlungseingang. Der Rechnungsbeleg und die zugehörige Holzliste dienen als Prüfbeleg.


3. Muss ich beim Abholen etwas mitbringen/vorweisen können? 

Ja. Die Rechnung sowie die zugehörige Holzliste müssen beim Abholen stets mitgeführt werden. 


4. Wie lange habe ich Zeit, um das Holz abzuholen? 

Die gekaufte Holzmenge muss innerhalb von 3 Monaten nach Kaufabschluss abgefahren werden. 


5. Was passiert, wenn ich die Ware nicht rechtzeitig abhole oder annehme? 

Wenn Sie die Ware nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (3 Monate) abholen oder die Annahme verweigern, tragen Sie das Risiko für mögliche Schäden oder Verluste (§ 446 BGB) und es können Lagergebühren anfallen.


6. Weichen die Polterbilder im Shop von der Realität ab? 

Die abgebildeten Fotos können – insbesondere in der Vegetationszeit (April–Oktober) – witterungs- oder pflanzenbedingt (z. B. durch Brombeeren oder Adlerfarn) von der tatsächlichen Situation vor Ort abweichen. Diese Unterschiede betreffen meist nur die Optik (z. B. Verfärbungen) und beeinträchtigen nicht die Qualität des Holzes. Wir empfehlen, das Polter vor dem Kauf persönlich zu besichtigen. 


7. Darf ich das Holz vor Ort selbst einschneiden? 

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Das Einschneiden des Holzes im Wald darf nur durch Personen erfolgen, die im Besitz eines Motorsägenscheins (AS-Baum 1 / Modul A) sind. 

Bitte beachten Sie außerdem: 

  • Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend einzuhalten 
  • Das Tragen einer geprüften, intakten und gültigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist vorgeschrieben 
  • Der Käufer selbst muss keinen Motorsägenschein besitzen – nur die Person, die das Holz tatsächlich einschneidet
  • Es sind ausschließlich Sonderkraftstoffe und Bioöle zu verwenden


8. Sind die Waldwege befahrbar? 

In der Regel sind die Lagerplätze über PKW- und LKW-befahrbare Waldwege erreichbar. 


9. Gibt es besondere Abfuhrregelungen für bestimmte Lagerorte? 

Ja. In Haldern (Trostwald) gelten besondere Regelungen aus Rücksicht auf Bestattungen: 

➤ Abfuhr und Arbeiten sind nur werktags ab 16 Uhr und samstags ab 13 Uhr erlaubt. 


10. Was bedeutet der Begriff „Gefahrübergang“ beim Holzkauf? 

Mit der vollständigen Bezahlung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Verschlechterung laut § 446 BGB auf Sie über – auch, wenn Sie mit der Abholung in Verzug geraten (§ 446 Satz 3 BGB). 


11. Kann ich meine Bestellung widerrufen? 

Ja. Als Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Details und Fristen finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung im Shop. 


12. Was, wenn ich vor geschlossene Schranken stehe? 

In der Regel sind die Zugänge zu den Poltern immer offen. Sollten Sie jedoch ausnahmsweise durch eine geschlossene Schranke nicht an das Polter gelangen, melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.